Geld für Pflege

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können verschiedene finanzielle Unterstützungen in Anspruch nehmen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Leistungen.

Finanzielle Hilfen!

Diese finanziellen Hilfen sollen pflegende Angehörige entlasten und sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen bestmöglich versorgt werden.

Entlastungbetrag

  • Höhe: Ab 1. Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich (vorher 125 Euro).
  • Anspruch: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden.
  • Verwendung:
    Für qualitätsgesicherte Dienstleistungen wie:
  • Unterstützung im Haushalt
  • Betreuung
  • Tages- oder Kurzzeitpflege
  • Besonderheiten: Nicht genutzte Beträge können bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden, danach verfallen sie.

Pflegeunterstützungsgeld

  • Höhe: Bis zu 90 % des Nettoarbeitsentgelts, bei Sonderzahlungen bis zu 100 %.
  • Dauer: Maximal 10 Arbeitstage pro Jahr je pflegebedürftiger Person.
  • Anspruch: Berufstätige Angehörige, die sich kurzfristig um die Pflege eines Angehörigen kümmern müssen (z. B. bei einem akuten Pflegefall).
  • Voraussetzung: Vorübergehende Freistellung von der Arbeit ohne Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Pflegegeld

Höhe: Abhängig vom Pflegegrad:

Pflegegrad 2: ca. 332 Euro

Pflegegrad 3: ca. 545 Euro

Pflegegrad 4: ca. 728 Euro

Pflegegrad 5: ca. 901 Euro

Anspruch: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.

Verwendung: Zur freien Verfügung für die Organisation der Pflege.

Pflegesachleistung


Höhe: Je nach Pflegegrad und Bedarf (z. B. für ambulante Pflegedienste).

Anspruch: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.


Zusätzliche Hinweise:

Nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen können teilweise (bis zu 40 %) für Entlastungsangebote umgewandelt werden.

Beratung durch Pflegestützpunkte oder die Pflegekasse kann helfen, alle Ansprüche optimal zu nutzen.

Welche Leistungen zur Entlastung von Pflegenden gibt es zusätzlich zum Entlastungsbetrag


Zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich gibt es folgende Leistungen zur Entlastung von Pflegenden:

Pflegesachleistungen:

  • Bis zu 40% der nicht genutzten Pflegesachleistungen können für Entlastungsangebote umgewandelt werden.
  • Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson ausfällt, kann eine Ersatzpflege für bis zu 6 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Kurzzeitpflege: Für maximal 8 Wochen pro Jahr kann der Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung untergebracht werden.
  • Tages- und Nachtpflege: Bietet stundenweise Betreuung außerhalb des häuslichen Umfelds.
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag: Dazu gehören Betreuungsgruppen, ehrenamtliche Helferkreise und Alltagsbegleiter.
  • Pflegekurse: Kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige, um Pflegewissen zu vermitteln.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Für kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei akuten Pflegesituationen, bis zu 10 Tage pro Jahr.


Diese Leistungen können kombiniert und flexibel genutzt werden, um die individuelle Pflegesituation bestmöglich zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten.

Welche niedrigschwelligen Betreuungsangebote gibt es für pflegende Angehörige


Niedrigschwellige Betreuungsangebote sollen pflegende Angehörige entlasten, indem sie stundenweise Betreuung für Pflegebedürftige anbieten. Diese Angebote sind unkompliziert zu beantragen und können über den Entlastungsbetrag (bis zu 125 Euro monatlich) finanziert werden. Hier sind die wichtigsten niedrigschwelligen Betreuungsangebote:

1. Ehrenamtliche Helferkreise

  • Geschulte ehrenamtliche Helfer betreuen Pflegebedürftige stundenweise im häuslichen Umfeld.
  • Geeignet für Menschen, die immobil sind oder keine Betreuungsgruppen besuchen können.
  • Betreuung erfolgt unter Anleitung einer Fachkraft.

2. Betreuungsgruppen

  • Pflegebedürftige werden in Gruppen betreut, was soziale Kontakte und Teilhabe ermöglicht.
  • Aktivitäten wie Basteln, Singen oder Gesellschaftsspiele fördern vorhandene Fähigkeiten.
  • Pflegende Angehörige erhalten zeitliche Freiräume.

3. Tagesbetreuung in Privathaushalten (TiPi)

  • Betreuung durch Gastgeber in Privathaushalten, unterstützt von geschulten Ehrenamtlichen.
  • Individuell auf die Bedürfnisse der Gäste abgestimmt.
  • Fachliche Leitung durch eine Pflegefachkraft.

4. Familienentlastende Dienste

  • Unterstützung speziell für Familien mit behinderten Angehörigen.
  • Umfasst Betreuung und Hilfe im Alltag.

5. Angebote zur Unterstützung im Alltag

  • Hilfe bei Haushaltsführung, Einkäufen oder Gartenarbeit.
  • Vermittlung von Alltagsbegleitern oder Haushaltshilfen.

Vorteile der niedrigschwelligen Betreuungsangebote

  • Entlastung: Pflegende Angehörige gewinnen Zeit für sich selbst.
  • Flexibilität: Stundenweise Betreuung ohne langfristige Bindung.
  • Förderung: Kostenübernahme durch den Entlastungsbetrag möglich.
  • Soziale Teilhabe: Pflegebedürftige profitieren von sozialen Kontakten und Aktivitäten.

Für weitere Informationen und regionale Anbieter können Sie sich an Ihre Pflegekasse oder Fachstellen für pflegende Angehörige wenden.

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